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Geschäftsbedingungen

 

I. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma EU Automobile Krämer die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt ist. Alle Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht. 

II. Preise

Die Preise der Fahrzeuge sind inklusive aller Nebenkosten und inklusive deutscher Mehrwertsteuer.

III. Zahlung 

  1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges, spätestens jedoch 10 Tage nach Zugang des Kfz.-Briefes und Bereitstellung des Fahrzeuges zur Zahlung fällig.
  2. Die Zahlung kann bei Abholung in Bodenheim bei Mainz nur per LZB-Scheck, bankbestätigtem Scheck (mit unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank ohne banküblichen Vorbehalt), in Bar oder per Vorabüberweisung erfolgen.
  3. Die Firma EU Automobile Krämer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ein Standgeld von 20,00 € pro Tag zu erheben.
  4. Die Preise der Fahrzeuge sind inklusive deutscher Mehrwertsteuer. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes wird die Erhöhung an den Kunden weitergegeben.
  5. Der Verkäufer ist an die Preisabsprache 4 Monate gebunden. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat mehr als 4 Monate nach Bestellung erfolgen sind evtl. dann vom Lieferanten verlangte Preiserhöhungen vom Käufer zu tragen. Für diesen Fall steht dem Käufer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches er innerhalb einer Woche ab Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich dem Verkäufer anzeigen muss.

 IV. Lieferung und Abnahme

  1. EU Automobile Krämer ist zur Lieferung des Kaufgegenstandes verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits zur Abnahme des Kaufgegenstandes.
  2. Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, befreien die Firma EU Automobile Krämer von der Lieferverpflichtung. Die Verantwortlichkeit für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, nach Maßgabe der Ziffer VIII dieser AGBs, bleibt hiervon unberührt.
  3. Bei Überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Auftraggeber das Recht, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Käufer kann den Verkäufer 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfirst auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
  5. Die Ausstattung (Serien- und Sonderausstattung) richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes und kann von der deutschen Ausstattung abweichen.
  6. Alle Angaben entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Kenntnissen. Vorbehalten bleiben Änderungen des Herstellers, wie z.B. Reifenmarken, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich mindern.
  7. Bei nachträglichen Änderungen der Sonderausstattungen bzw. des Lieferortes durch den Endkunden berechnen wir 50,00 € Bearbeitungsgebühr.
  8. Sollte der Auftraggeber unberechtigt die Vertragserfüllung verweigern, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 15 % des Kaufpreises. Verlangt der Verkäufer bzw. der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer bzw. der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 V. Garantie

  1. Alle Fahrzeuge werden mit den Zulassungs- und Garantieunterlagen ausgeliefert.
  2. Alle Fahrzeuge haben 3 Jahre TÜV und AU ab Tag der ersten Zulassung des Fahrzeugs.
  3. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers (mind. 2 Jahre Gewährleistung in der EU).
  4. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer innerhalb von 4 Wochen nach Auslieferung des Fahrzeugs einen Nachweis über dessen Zulassung auf den Käufer in Form einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II zu übermitteln. Dieser Nachweis wird vom Verkäufer an den Lieferanten übermittelt und beeinflusst in den meisten Fällen die Preisgestaltung. In manchen Fällen ist der Nachweis der Zulassung, auf den Endkunden oder Käufer, zur Aktivierung der Garantie notwendig. Unterlässt der Käufer die Übermittlung des Nachweises und entsteht dem Verkäufer hierdurch ein Schaden, so ist dieser nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises durch den Verkäufer vom Käufer zu ersetzen.
  5. Transportschäden am Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Auftraggeber werden von der Firma EU Automobile Krämer übernommen.

VI. Kraftstoffverbrauchswerte und Angaben zur CO2-Emission

  1. Kfz-Händler sind verpflichtet, bei neuen, zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 sowie der Anlagen 1 bis 4 der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) zu machen.

    Dieser "offizielle Kraftstoffverbrauch" wird gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter „Laborbedingungen“ ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Über die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchswerte informieren Fachzeitschriften wie z.B. ADAC-Motorwelt, Auto Motor Sport, AutoBild etc. Auch die dort ermittelten Verbrauchswerte können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen können wir zu dem hier angebotenen Fahrzeug keine Eigenschaften bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen zusichern.

  2. Die angegebenen Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen wurden vom Hersteller nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (Verordnung [EG] 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

  3. Die Veräußerung des Fahrzeugs erfolgt deshalb mit der Beschaffenheitsvereinbarung, dass die tatsächlichen, in Ihrer alltäglichen Fahrpraxis erzielten Werte für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich über den offiziellen Verbrauchswerten liegen werden. Der Besteller / Käufer erklärt mit seiner Unterschrift den Erhalt dieses Hinweises auf die zuvor beschriebenen Risiken die auch in ihrer Ursache bereits bei Übergabe angelegt gewesen sein können. Tritt ein solches Ereignis ein, so entspricht dies der konkreten Erwartung. Eine Abweichung von den Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bedeutet daher für den hier zu Grunde liegenden Fahrzeugverkauf keinen kaufrechtlichen (Sach-) Mangel im Sinne des § 434 BGB.

  4. Die hier angegebenen Verbrauchs- und Emisionswerte beziehen sich jeweils auf den nach NEFZ Standard gemessenen Motor.
    Gemäß Typgenehmigung des jeweiligen Modells und dessen Serienausstattung können diese nach WLTP Standard abweichen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von EU Automobile Krämer.

VIII. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

IX. Sachmängelhaftung

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um ein gebrauchtes Fahrzeug, kann die Verjährungsfrist durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung auch gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden.

X. Schlussklausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.